FORD: UMWELTBONUS-GARANTIE FÜR DEN KUGA PHEV
Hintergrund dieser Ford-Initiative ist die Entscheidung der Bundesregierung, die Umweltprämie für Pkw mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) zum Jahresende 2022 auslaufen zu lassen
FORD: UMWELTBONUS-GARANTIE FÜR DEN KUGA PHEV
Der Kuga Plug-in-Hybrid verbindet den Reichweitenvorteil und die Flexibilität eines konventionellen Benziners mit der hohen Energie-Effizienz und der Laufkultur eines batteriebetriebenen Elektromotors
Ford hat ein Herz für seine Kunden: Der Kölner Automobilhersteller übernimmt für alle Kuga mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) eine Umweltbonus-Garantie. In einer Zeit, da die Lieferketten in vielen Branchen unterbrochen sind, stellt die Entscheidung der Bundesregierung, die Förderung von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen zum Jahresende auslaufen zu lassen, ein großes Risiko für die Interessenten und Käufer dieser Fahrzeuge dar. Ford versetzt sich in die Lage seiner Kunden und garantiert die Zahlung der BAFA-Prämie („Umweltbonus“) für Kunden des Kuga PHEV. Dies bedeutet: Wird das bestellte Kundenfahrzeug zu spät für eine Zulassung noch in diesem Jahr ausgeliefert – sie ist für die Förderung maßgeblich –, übernimmt Ford die Garantie für den gesamten Umweltbonus von bis zu 6.750 Euro. Diese Zusage bezieht sich sowohl auf alle bereits bestellten Kuga PHEV, als auch auf eine begrenzte Tranche von künftigen Käufen, die in diesem Rahmen abgesichert wird. Ford erklärte, so viele Kuga PHEVs wie möglich mit hoher Priorität für den bundesdeutschen Markt produzieren zu wollen, um der erwarteten starken Nachfrage vor dem Auslauf des Umweltbonus gerecht zu werden.
Stefan Wieber, Direktor Pkw für Deutschland, Österreich und die Schweiz: „Etliche Plug-in-Hybrid-Modelle unserer Wettbewerber sind entweder gar nicht verfügbar oder haben sehr lange Lieferzeiten. Dies gilt nicht für den Ford Kuga PHEV, für den wir eine stabile Produktionsplanung erreicht haben. Daher können wir unseren Kunden eine Umweltbonus-Garantie geben“.
Wieber verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Kuga Plug-in-Hybrid den Reichweitenvorteil und die Flexibilität eines konventionellen Benziners mit der hohen Energie-Effizienz und der Laufkultur eines batteriebetriebenen Elektromotors verbindet. „Daher sind Plug-in-Hybride für viele Autofahrer die Brücke in die künftige Elektromobilität, denn Reichweitensorgen bei Langstreckenfahrten gibt es hier nicht. Mit unserer Umweltbonus-Initiative versetzen wir uns in die Lebenswirklichkeit unserer Kunden in Deutschland und schaffen für sie Planungssicherheit“, so Wieber.
Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid
Das Plug-in-Hybrid-System des Kuga setzt sich zusammen aus einem 2,5 Liter großen Vierzylinder-Benziner, der nach dem Atkinson-Zyklus arbeitet, einem Elektromotor sowie einer Lithium-Ionen-Hochvolt-Batterie mit einer Kapazität von 14,4 Kilowattstunden (kWh). Dieses Antriebssystem entwickelt eine Systemleistung von 165 kW (225 PS)*, die über ein stufenloses CVT-Automatikgetriebe auf die Straße gebracht wird. Der Benziner leistet dabei 112 kW (152 PS) und der E-Antrieb 97 kW (131 PS).
Rein elektrisch, und damit lokal emissionsfrei, kann der Kuga Plug-in-Hybrid bis zu 64 Kilometer (WLTP)1) zurücklegen – er eignet sich daher ideal für Fahrten bei hohem Verkehrsaufkommen oder in Umweltzonen. Der kombinierte Stromverbrauch (WLTP) beträgt zwischen 15,6 und 14,8 kWh/100 km.
*Kraftstoffverbrauch (WLTP) des Ford Kuga PHEV in l/100 km: 1,3-1,0 (kombiniert); CO2-Emissionen 29-22 g/km (kombiniert). Stromverbrauch Ford Kuga PHEV: 15,6-14,8 kWh/100 km#
# Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1.September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.
1) Bei voller Aufladung. Die nach dem WLTP-Verfahren ermittelte elektrische Reichweite von bis zu 64 km gilt für eine verfügbare Konfiguration. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Fahrzeugzustand, Alter der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.
*Kraftstoffverbrauch (WLTP) des Ford Kuga PHEV in l/100 km: 1,3-1,0 (kombiniert); CO2-Emissionen 29-22 g/km (kombiniert). Stromverbrauch Ford Kuga PHEV: 15,6-14,8 kWh/100 km. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.